Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.

    Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

    Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.

    Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Staatsangehörigkeits-/Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Im Niederfeld

    63589 Linsengericht

    (Info: Gebäude Zulassungsstelle Linsengericht)

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-0

    Telefax: 06051 85-77

    E-Mail: buergerportal@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - II 21.1 - Beglaubigungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
    Ausnahme: Montag, 4. September 2023 wegen technischer Umbaumaßnahmen.

    Kontakt

    Telefon: 06151 12-5302

    Telefax: 06151 12-5926

    E-Mail: internationaler-urkundenverkehr@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Maintal - Fachdienst Stadtladen und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhofstraße 4-6

    63477 Maintal

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Montag  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Mittwoch  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr    

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:     

    Vormittags werden alle Anliegen (außer Führerscheinumtausch) ohne Termin bearbeitet, kommen Sie einfach vorbei. Nachmittags arbeiten wir in der Neubeantragung von Pass- und Ausweispapieren sowie in Meldeangelegenheiten ausschließlich mit Terminvereinbarungen.

    Für detaillierte Auskünfte setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung: Telefon 06181 400-205, E-Mail stadtladen@maintal.de

    Dienstleistungen, die auch am Nachmittag (montags und mittwochs) ohne Termin bearbeitet werden

    Es gibt Dienstleistungen, für die auch an den Termin-Nachmittagen kein Termin nötig ist:

    • Ausweispapiere abholen
    • Führungszeugnis 
    • Meldebescheinigung nur für bereits in Maintal gemeldete Bürger
    • Lebensbescheinigung
    • Maintal-Pass
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Frauen Nachttaxi Scheine
    • Beglaubigung
    • Untersuchungsberechtigungsschein

    Kontakt

    Telefon: 06181 400-0

    Telefon: 06181 400-205

    Telefax: 06181 400-5036

    E-Mail: stadtladen@maintal.de

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Maintal - Fachdienst Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhofstraße 4-6

    63477 Maintal

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten:

    Hinweis: Terminvereinbarung notwendig!

    Mo: 08:00 - 12:00 Uhr

    Di: 08:00 - 12:00 Uhr

    Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

    Do: geschlossen

    Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 400-408

    Telefon: 06181 400-413

    Telefon: 06181 400-292

    Telefon: 06181 400-293

    Telefax: 06181 400-5036

    E-Mail: standesamt@maintal.de(in Angelegenheiten des Standesamts)

    E-Mail: stadtladen@maintal.de(in Angelegenheiten des Stadtladens)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
    • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nachweis, Apostille, Bestätigung, Bescheinigung, Beglaubigen, Schriftstück, Original, Beglaubigung, Dokument, Abschrift, Unterschrift, Urkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de