Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Abfall-/Wertstoffentsorgung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Sollten Sie es einmal nicht schaffen, das Rathaus innerhalb der genannten Zeiten zu besuchen, können Sie gerne einen persönlichen Termin vereinbaren!
Kontakt
Telefon: +49 6051 709-171
Telefax: +49 6051 709-926
E-Mail: info@linsengericht.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Schrottbeseitigung, Mistbeseitigung, Altmüll, HMUKLV, Dreckbeseitigung, Hausratbeseitigung, Sperrabfall, Unratbeseitigung