Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht
Kontakt
Telefon: 06051 709-133
Telefax: 06051 709-933
E-Mail: standesamt@linsengericht.de
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
- Onlineantrag SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
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einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff