Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht
Kontakt
Telefon: 06051 709-133
Telefax: 06051 709-933
E-Mail: standesamt@linsengericht.de
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
- Onlineantrag SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
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einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Sterbeurkunde