Förderung von Familienzentren in Hessen
Beschreibung
Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information.
Mit dem Programm "Etablierung von Familienzentren in Hessen" fördert das Land Hessen Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren. Hierbei handelt es sich u.a. um Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien.
Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und kann bis zu 12.000,00 Euro pro Einrichtung und Jahr betragen.
Zuständigkeit
Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.
Die Anträge können über die Kommune beziehungsweise über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Sozialverwaltung
Adresse
Postanschrift
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht
Kontakt
Telefon: 06051 709-132
Telefax: 06051 709-932
Rechtsgrundlage(n)
- Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Anträge auf eine Förderung sind bis zum 1. März des jeweiligen Förderjahres einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Eltern-Kind-Zentren, Förderung, Eltern, Familienzentren, Familienzentrum, Bildung, Kinder, Familie, frühkindliche Erziehung, Betreuung, Eltern-Kind-Zentrum