andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisOnline erledigen

    Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.

    Hinweise für Linsengericht: Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis

    Online-Dienste

    Antrag auf Glücksspielveranstaltung

    ID: L100001_379868356

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Linsengericht - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Amtshofstraße 1

    63589 Linsengericht

    Kontakt

    Telefon: 06051 709-130

    Telefax: 06051 709-927

    E-Mail: ordnungsamt@linsengericht.de

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielhalle, Spielautomaten, Spielverordnung, Lotterien, Gewinnmöglichkeit, Spielbank, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English