Familienzentrum Förderung

    Förderung von Familienzentren in Hessen

    Beschreibung

    Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information.

    Mit dem Programm "Etablierung von Familienzentren in Hessen" fördert das Land Hessen Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren. Hierbei handelt es sich u.a. um Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien.

    Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und kann bis zu 12.000,00 Euro pro Einrichtung und Jahr betragen.
     

    Zuständigkeit

    Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.

    Die Anträge können über die Kommune beziehungsweise über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden.
     

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Linsengericht - Sozialverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Amtshofstraße 1

    63589 Linsengericht

    Kontakt

    Telefon: 06051 709-132

    Telefax: 06051 709-932

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge auf eine Förderung sind bis zum 1. März des jeweiligen Förderjahres einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eltern-Kind-Zentrum, Familie, Familienzentrum, Eltern-Kind-Zentren, frühkindliche Erziehung, Kinder, Familienzentren, Bildung, Förderung, Betreuung, Eltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English