Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenselbold - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßpark 2

    63505 Langenselbold

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 59

    63501 Langenselbold

    Öffnungszeiten

    • Verwaltung
    • Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
    • Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
    • Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
       
    • Bürgerbüro
    • Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
    • Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
    • Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06184 802-0

    Telefax: 06184 802-399

    E-Mail: Info@langenselbold.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nagetier, Ratte, Hygiene, Hausratte, Ratten, Nagetiere, Wanderratte, Ungeziefer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de