Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenselbold - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßpark 2

    63505 Langenselbold

    Postanschrift

    Postfach 11 59

    63501 Langenselbold

    Öffnungszeiten

    • Verwaltung
    • Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
    • Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
    • Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
       
    • Bürgerbüro
    • Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
    • Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
    • Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06184 61622(Friedhof Jahnstraße)

    Telefon: 06184 61338(Friedhof Rödelberg)

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Langenselbold - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßpark 2

    63505 Langenselbold

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 59

    63501 Langenselbold

    Öffnungszeiten

    • Verwaltung
    • Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
    • Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
    • Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
       
    • Bürgerbüro
    • Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
    • Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
    • Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06184 802-0

    Telefax: 06184 802-399

    E-Mail: Info@langenselbold.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Streupflicht, Winterdienst, Räum- und Streupflicht, Schneepflug, Streusplitt, Schneeräumung, Schnee, Glatteis, Granulat, Eis, Sand, Streumittel, Räumpflicht, Streusalz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de