Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

    Beschreibung

    Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

    Zuständigkeit

    Die örtliche Wohnraumförderstelle.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 24

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-0

    Telefax: 06051 85-77

    E-Mail: buergerportal@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Langenselbold - Bauen, Liegenschaft, Controlling

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßpark 2

    63505 Langenselbold

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 59

    63501 Langenselbold

    Öffnungszeiten

    • Verwaltung
    • Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
    • Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
    • Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
       
    • Bürgerbüro
    • Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
    • Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
    • Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06184 802-0

    Telefax: 06184 802-699

    E-Mail: Info@langenselbold.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
       

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Förderung, Wohnraumförderung, Mietwohnungen, Umbau, Altenwohnung, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English