Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jossgrund - Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Seestraße 101

    Postfach

    63637 Jossgrund

    (Kläranlage)

    Öffnungszeiten

    für Müll- und Bauschuttannahme:
    Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag 8:00 bis 11:00 Uhr
    Samstag 14:00 bis 15:00 Uhr

    oder nach Absprache

    Kontakt

    Telefon: 06059 9026331

    E-Mail: bauhof@jossgrund.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Fußwegeschäden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de