Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Jossgrund - Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
für Müll- und Bauschuttannahme:
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:00 Uhr
Samstag 14:00 bis 15:00 Uhr
oder nach Absprache
Kontakt
Telefon: 06059 9026331
E-Mail: bauhof@jossgrund.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Fußwegeschäden