Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Jossgrund - Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
für Müll- und Bauschuttannahme:
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:00 Uhr
Samstag 14:00 bis 15:00 Uhr
oder nach Absprache
Kontakt
Telefon: 06059 9026331
E-Mail: bauhof@jossgrund.de
Gemeinde Jossgrund - Ordnung & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06059 9026150
Telefax: 06059 9026-127
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Jossgrund: Straßenreinigung
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Reinigung, Winterdienst, Schmutz, Gehwegreinigung, Straße kehren, Glatteis