Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienst
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfall kalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1340
63553 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Samstag 7.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 88-980
Telefax: 06051 88-98219
E-Mail: info@abfallwirtschaft-mkk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
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