Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Hasselroth - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
(Früher: Hauptstraße 20 Diese Adresse ist auch als Navigationsadresse zu verwenden. Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Adresse den OT Neuenhaßlau mit einzutragen. )
Öffnungszeiten
Montags: 8.30 - 12.00 Uhr + 14.00 - 18.00 Uhr
Di. / Do. / Fr.: 8.30 - 12.00 Uhr
und nach tel. Vereinbarung
Wir bitten, wenn möglich um Terminabsprache, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind, nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls möglich. Sprechen Sie uns an!
Mit dem folgenden Link können Sie leicht Ihren Termin auch online vereinbaren:
Kontakt
Telefon: 06055 8806-0
Telefax: 06055 8806-40
E-Mail: buergerbuero@hasselroth.de
Kontaktperson
Frau Vanessa Gerbig
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Neuenhaßlau
Fax: 06055 8806-40
Telefon Festnetz: 06055 8806-15
E-Mail: v.gerbig@hasselroth.de
Frau Fana Tekle
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Neuenhaßlau
Telefon Festnetz: 06055 8806-14
Fax: 06055 8806-40
E-Mail: f.tekle@hasselroth.de
Frau Sophia Schneider
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Neuenhaßlau
Telefon Festnetz: 06055 8806-17
Fax: 06055 8806-40
E-Mail: s.schneider@hasselroth.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
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