Hundehaltung Anmeldung KampfhundOnline erledigen

    Gefährliche Hunde

    Beschreibung

    Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.

    In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.


    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.


    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
     

    Hinweise für Hanau: Gefährliche Hunde

    Erlaubnis zur Haltung Gefährlicher Hunde

    Die Haltung eines Hundes dieser Rassen bedarf einer Erlaubnis, die auf 4 Jahre befristet werden kann, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
     

    • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular,
    • Vollendung des 18. Lebensjahres des Halters/der Halterin,
    • Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses,
    • Nachweis der Sachkunde,
    • Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer,
    • Nachweis der Wesensprüfung des Hundes durch einen anerkannten Sachverständigen,
    • Nachweis über das Anbringen eines Chips am Hund (Identifizierung des Hundes mit einer geeigneten elektronisch lesbaren Marke durch einen Tierarzt),
    • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über mind. 500.000 €.

    Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach der HundeVO steht zum downloaden zur Verfügung.

    Zum Erlaubnisverfahren selbst erhalten Sie Auskunft unter der Telefonnummer: 06181/295-455 oder per e-mail oder Fax 06181/295-1622

    Online-Dienst

    Gefährliche Hunde anmelden

    ID: L100001_376631455

    Beschreibung

    Onlineantrag zum Erlaubnisverfahren für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden

    Hinweise für Hanau: Gefährliche Hunde

    Regierungspräsidium Darmstadt
    Luisenplatz 2
    64278 Darmstadt
    Tel: 06151 /120
    Fax: 06151 /12 6313

    Weitere Informationen und Aktuelles zum Thema gefährliche Hunde erhalten Sie vom Regierungspräsidium Darmstadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1852

    63408 Hanau

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag geschlossen
    Dienstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 Uhr-16:30 Uhr
    Donnerstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Freitag 8:30 Uhr-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06181 295-1622

    E-Mail: Gewerbeamt@hanau.de

    Formulare

    Gefährliche Hunde, Erlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.

    Hinweise für Hanau: Gefährliche Hunde

    Wie hoch sind die Kosten für Gefährliche Hunde?

    Die Stadt Hanau erhebt gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Hanau Hundesteuersätze:

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt  des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gefährliche Hunde, Hunde, Hundeführerschein, Hundeverordnung, Wesenstest, Sachkundenachweis, Kampfhunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English