Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Wohngeld (Lastenzuschuss Erstantrag)

    ID: L100001_391426978

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld (Mietzuschuss Erstantrag)

    ID: L100001_391426977

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_391258313

    Beschreibung

    Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilien (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_391258312

    Beschreibung

    Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 14-18

    Postfach

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
    Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr
    zusätzlich
    Mittwoch: 15:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 295-340

    Telefax: 06181 295-341

    E-Mail: sozial-wohnhilfen@hanau.de

    Formulare

    Wohngeld Lastenzuschuss, Antrag
    Wohngeld Mietzuschuss, Antrag
    Wohngeld Heimbewohner, Antrag

    Stichwörter

    Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Wohngeldbehörde, Wohngeldstelle, Wohnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Wohngeld, Wohnbeihilfe, Wohngeldgesetz, Wohnungsamt, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngeldstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation