Sondernutzung von Straßen ErlaubnisOnline erledigen

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Hinweise für Hanau: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Spezielle Nutzungen stellen

    a) Aufgrabungen
    b) Aufstellung von:

    • Gerüsten
    • Masten
    • Bauzäunen
    • Bauhütten und Bauwagen
    • Baumaschinen und -geräte
    • Fahnenstangen
    • Tischen
    • Stühlen
    • Behältnissen
    • Verkaufs- und Werbebuden sowie Verkaufsständen, -tischen und -wagen
    • Lagerung von Materialien aller Art
    • Ausbau von Zufahrten
    • Freitreppen
    • Werbeanlagen aller Art
    • Plakatständer
    • Übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch Veranstaltungen, Tribünen und Podeste

    dar.

    Online-Dienst

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum

    ID: L100001_374925714

    Beschreibung

    Online-Service zum Antrag von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetzt (HStrG).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hanau - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der frühere Sprechtag am Mittwoch findet nicht statt.

    Kontakt

    E-Mail: VerkehrsbehoerdeStadt@Hanau.de

    E-Mail: verwarngeldstelle@hanau.de

    Formulare

    Sondernutzungserlaubnis, Antrag an Straßenverkehrsbehörde
    Infostand anmelden
    Sondernutzungen im öffentlichen Raum: Gestaltungsrichtlinie in Hanau
    Container, Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Aufstellung eines Containers im öffentlichen Straßenraum

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sondernutzungserlaubnis, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung, Warenstand, Verkaufsstand, Bundesstraßen, Informationsstand, Kreisstraßen, Gerüst, Straßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Landesstraßen, Werbestand, Sondernutzung, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Plätze, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English