Spielhallen ErlaubnisOnline erledigen

    Spielhallenerlaubnis

    Sie möchten eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit dient? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Hinweise für Hanau: Spielhallenerlaubnis

    Diese Erlaubnis ist personen- und gebäudebezogen, so dass Sie auch dann eine auf Ihre Person lautende Spielhallenerlaubnis benötigen, wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle von jemand anderem übernehmen wollen.

    Hinweise für Hanau: Spielhallen

    Diese Erlaubnis ist personen- und gebäudebezogen, so dass Sie auch dann eine auf Ihre Person lautende Spielhallenerlaubnis benötigen, wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle von jemand anderem übernehmen wollen.

    Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

    Hierbei sollten Sie beachten, dass die von Ihnen beantragte Spielhallenerlaubnis erst nach der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.

    Sollen in der Spielhalle beispielsweise auch Getränke ausgeschenkt werden, ist hierfür zusätzlich noch eine Gaststättenerlaubnis notwendig.

    Hierbei wiederum sollten Sie wissen, dass sich die Anzahl der zulässigen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit unabhängig von der Größe des Gastraumes auf maximal 2 reduziert, wenn Sie alkoholische oder alkoholhaltige Getränke ausschenken wollen!

    Nach der derzeit gültigen Spielverordnung dürfen Sie ansonsten maximal 12 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Ihrer Spielhalle aufstellen. (1 Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit pro 12 qm Gastraumfläche).

    Sie dürfen Ihre Spielhalle erst dann eröffnen, wenn Sie in Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind!

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Der Gemeindevorstand ist zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnisse nach dem HSpielhG sowie deren Überwachung und den Vollzug dieses Gesetzes, insbesondere das Vorgehen gegen illegale Spielstätten (§ 11 Abs. 1 HSpielhG). Welche Gemeinde zuständig ist, richtet sich danach, wo die Spielhalle errichtet werden soll.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt.

    Hinweise für Hanau: Spielhallen

    Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Spielhallen (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder per E-mail gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1852

    63408 Hanau

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag geschlossen
    Dienstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 Uhr-16:30 Uhr
    Donnerstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Freitag 8:30 Uhr-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06181 295-1622

    E-Mail: Gewerbeamt@hanau.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

        Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
        Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
        Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet;
        Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
        Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
        Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
        Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
        Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
        Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
        Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 GewO)
        Sozialkonzept und Schulungsnachweise (nach § 4 Abs. 1 HSpielhG). Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V.:
     

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis ist gemäß § 2 Abs. 1 HSpielhG ein Antrag. Die hierfür erforderlichen Nachweise sind von der antragstellenden Person durch Vorlage geeigneter Darstellungen, Konzepte und Bescheinigungen zu führen und zusammen mit dem Antrag vorzulegen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Jede Person, die eine Spielhalle betreiben möchte, bedarf dafür einer Erlaubnis nach § 2 des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG). Dafür muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt gestellt werden, in dem die Spielhalle errichtet bzw. betrieben werden soll. Mit dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Danach entscheidet die Ordnungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Diese kann mit einer Nebenbestimmung oder Auflage versehen werden und ist auf eine Dauer von maximal 15 Jahren zu befristen. 

    Fristen

    Keine. Ein Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis kann jederzeit - bei Vorliegen der Voraussetzungen - gestellt werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert von Erlaubnisbehörde zu Erlaubnisbehörde. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde. 

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) erhoben und kann mindestens EUR 222,00 und höchstens EUR 5.500 betragen.: Gebühr ab 222.00 EUR bis 5500.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ggf. wird von der zuständigen Behörde die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangt (nach § 16 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)).
    Hinweise zum Vollzug des Hessischen Spielhallengesetzes finden Sie auf der Website des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (unter Bürger und Staat > Glücksspiel). Diese Hinweise haben keinen förmlichen Rechtscharakter, bieten aber eine Hilfestellung bei der Anwendung des Spielhallenrechts.
     

    Hinweise für Hanau: Spielhallenerlaubnis

    Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

    Hierbei sollten Sie beachten, dass die von Ihnen beantragte Spielhallenerlaubnis erst nach der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.

    Sollen in der Spielhalle beispielsweise auch Getränke ausgeschenkt werden, ist hierfür zusätzlich noch eine Gaststättenerlaubnis notwendig.

    Hierbei wiederum sollten Sie wissen, dass sich die Anzahl der zulässigen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit unabhängig von der Größe des Gastraumes auf maximal 2 reduziert, wenn Sie alkoholische oder alkoholhaltige Getränke ausschenken wollen!

    Nach der derzeit gültigen Spielverordnung dürfen Sie ansonsten maximal 12 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Ihrer Spielhalle aufstellen. (1 Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit pro 12 qm Gastraumfläche).

    Sie dürfen Ihre Spielhalle erst dann eröffnen, wenn Sie in Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind!

    Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Spielhallen (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder per E-mail gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Stichwörter

    Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel Glücksspielautomat, Spiel, Spielothek, Spielhallenerlaubnis, Spielautomat, Casino, Billardsalon, Glücksspielhalle, Glücksspiel, spielen, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten, Spielhalle, Spieler, Spielcasino, Spielhölle, Spielautomaten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de