Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

    Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch  die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut - Recht / Vorschriften

    Hinweise für Hanau: Gefährliche Güter: Transport

    Was sind gefährliche Güter?

    Jede Beförderung von gefährlichen Gütern unterliegt in Deutschland dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG). Danach versteht man unter gefährlichen Gütern Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie Tiere und Sachen ausgehen können.

    Wo finden Gefahrguttransporte statt?

    Straße

    Der Großteil der Gefahrguttransporte wird auf der Straße durchgeführt. Auch die hiesigen Firmen nutzen zum großen Teil diesen Verkehrsträger. Jedoch gibt es nationale und internationale Bestrebungen bei Gefahrguttransporten aus Sicherheitsgründen verstärkt die anderen Verkehrswege zu nutzen. Dies ist bei Transporten großer Mengen bzw. besonders gefährlicher Güter, wie z.B. radioaktiver Stoffe, sinnvoll. Jedoch finden täglich Gefahrguttransporte statt, bei denen Straßenfahrzeuge unverzichtbar sind. Wie z.B. in Industrie, Handwerk; Handel, Privat- u. Vereinsbereichen.

    Hafen/Binnenwasserstraßen

    Der Hanauer Hafen ist eine Schnittstelle mehrerer Verkehrsträger beim Gefahrguttransport. Binnenschiff, Lkw und Bahn treffen hier aufeinander. Allein ca. 1 Million Tonnen entzündbare flüssige Stoffe wurden im Jahr 1999 empfangen. Binnentanker transportieren diese Gefahrgüter von den europäischen Überseehäfen nach Hanau. Dort wird dann die Ladung in Großtanks der Tanklager umgepumpt und zwischengelagert. Tanklastkraftwagen übernehmen hier die verschiedenen Güter und fahren sie zu den Endverbrauchern wie Tankstellen usw. Da der Hanauer Hafen zu den wenigen Binnenhäfen mit Gefahrgutumschlag in Hessen oder auch Deutschland zählt, ist er von überregionaler Bedeutung. Er wird als Anlaufstelle für Transporte von Firmen benachbarter Bundesländer genutzt. Die Bahn wird ebenfalls eingesetzt, da verschiedene Firmen einen Gleisanschluss besitzen.

    Luft

    Auch wenn Hanau keinen Verkehrsflugplatz besitzt, müssen viele Firmen die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter in der Luft genauestens kennen und anwenden. Dies betrifft besonders Firmen, die auf dem Weltmarkt tätig sind. Denn schon auf dem Betriebsgelände werden Vorbereitungshandlungen für den Lufttransport durchgeführt. Wie zum Beispiel Einstufung eines Gefahrgutes in Gefahrgutklassen; Fertigung von Beförderungspapieren; Verpackung des gefährlichen Gutes. Für diese Tätigkeiten steht bei den Firmen ein geschultes Personal zur Verfügung. Genauso muss die Überwachungsbehörde qualifizierte Mitarbeiter bereitstellen, um eventuelle Mängel zu erfassen und abzustellen.

    Bahn

    Wie bereits erwähnt, besitzen einige Firmen einen Gleisanschluss. Größtenteils werden für die Produktion gasförmige und flüssige Gefahrgüter mit Eisenbahnkesselwagen empfangen und verarbeitet. Beim Transport besonders gefährlicher Gefahrgüter ist die Nutzung der Bahn zwingend vorgeschrieben. Zum Beispiel ist dies bei den sogenannten Castortransporten oftmals der Fall. Aber auch andere Stückgüter können mit der Bahn problemlos transportiert werden. Jedoch lohnt sich dies meistens erst bei langen Transportwegen. Gerade deswegen sind Experten ständig mit der Verbesserung der Infrastruktur beschäftigt, um den stetig steigenden Marktanforderungen gerecht zu werden.

    Gefahrguttransporte im privaten Bereich

    Auch im Privat- und Freizeitbereich findet der Umgang mit gefährlichen Güter statt. Nur unterliegen diese Transporttätigkeiten nicht der Überwachung durch die für Gefahrguttransporte zuständigen Behörden. Das Gefahrenpotential beim Transport eines gefährlichen Gutes ist jedoch dadurch nicht verringert. Im Gegenteil: Gerade im privaten Bereich werden bei Transporten gefährlicher Güter oftmals einfachste Sicherheitsanforderungen nicht eingehalten. Vielen Bürgern wird diese Tatsache jedoch erst bewusst, wenn über Gefahrgutunfälle - meist mit tragischen Folgen - in Medien berichtet wird. Auch hier ist ein sicherheitsbewussterer Umgang aller am Transport Beteiligter unbedingt erforderlich, um Personen-, Tier-, Umwelt- und Sachschäden möglichst auszuschließen.

    Zuständigkeit

    Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

    Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

    Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 7.00 - 13.00 Uhr Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr Freitag 7.00 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-0

    Telefax: 06051 85-77

    E-Mail: verkehrsabteilung@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

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    Sprache: de-DE

    Stadt Hanau - Allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1852

    63408 Hanau

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag geschlossen
    Dienstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 Uhr-16:30 Uhr
    Donnerstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Freitag 8:30 Uhr-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06181 295-1622

    E-Mail: Gewerbeamt@hanau.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gütertransport, Gewichtsbegrenzung, Gifttransport, Verkehrsaufsicht, Verkehrsregelung, Verkehrssicherheit, Fahrtroute, LKW, Verkehrsaufsicht, Gefahr, Gefahrgutverkehr, Gefahrgut, Gefahrguttransport, Streckenfestlegung, Transport gefährlicher Güter, Gefahren, Höhenbegrenzung, Gefahrgutbeschreibung, Radioaktive Güter, Verkehrsangelegenheiten, Gefährliche Güter, Explosive Stoffe, Güterverkehr, Transport

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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