Streitschlichtung Durchführung

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Postanschrift

    Postfach 1852

    63408 Hanau

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
    zusätzlich Mittwoch: 14.00 - 16.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 295-1668

    Telefax: 06181 295-935

    E-Mail: Ordnungsamt@hanau.de

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hanau - Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 14-18

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06181 295-275

    Telefon: 06181 295-442

    Telefax: 06181 295-999

    E-Mail: zentraleverwaltung@hanau.de

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hanau - Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hessen-Homburg-Platz 7

    Postfach

    63452 Hanau

    Öffnungszeiten

    nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06181 295-785

    Telefax: 06181 295-613

    E-Mail: umweltamt@hanau.de

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schlichter, Nachbarschutz, Nachbarstreit, Schiedsmann, Schiedsamt, Nachbarrecht, Streitschlichtung, Schiedsfrau, Ombudsmann

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English