Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

    Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

    Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtig-ten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

    Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
    Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 14-18

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06181 295-275

    Telefon: 06181 295-442

    Telefax: 06181 295-999

    E-Mail: zentraleverwaltung@hanau.de

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
    • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
    • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 14 Werktage

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Koordinierungsstelle OZG Kommunal am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Stichwörter

    Gemeindewappen, Landkreiswappen, Wappen, Marken, Flaggen, Fahnen, Kommunal, Stadtwappen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de