Bildungsurlaub
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".
- Bildungsurlaub Hessen:(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienst
Ansprechpartner
Personalamt
Aktuelles
Das Personalamt umfasst die Personalplanung, ermittelt den Personalbedarf und unterstützt und beratet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitszeitveränderung. Die Sacharbeiter des Personalamts erstellen Arbeitsverträge und sind auch für die Änderung dieser zuständig. Das Personalamt trifft personalrechtliche Entscheidungen und sorgt für die einheitliche Anwendung der personalrechtlichen Vorschriften in der ganzen Gemeindeverwaltung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 180050
Telefax: 06185 180067
E-Mail: a.fernau@hammersbach.de
Kontaktperson
Frau Nina Dunkel (Leitung Finanzverwaltung)
Frau Chiara Marra
Frau Sandra Schutt (Hauptamtsleitung)
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Bildungsurlaubsgesetz:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stichwörter
Berufsbildung, Bildungsfreistellung, bezahlte Freistellung, Bildungsurlaub, Weiterbildung, Fortbildungsurlaub, Weiterbildungsurlaub, Freistellungsanspruch