Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf

    Verkauf/Versteigerung landeseigener Grundstücke, Immobilien und Gegenstände

    Beschreibung

    Das Land verkauft an Private Immobilien, die nicht mehr zur Erfüllung von Landeszwecken benötigt werden und deshalb für das Land entbehrlich sind.

    Immobilien, die dem Land aus Erbschaften zufallen, weil keine anderen Erben vorhanden sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, werden ebenfalls verkauft.

    Andere Gegenstände, die aus Erbschaften dem Land zufallen, wie Geschirr, Schmuck oder auch Kfz werden durch die Hessischen Finanzämter versteigert; außerdem versteigern die Finanzämter auch im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände.

    Zuständigkeit

    Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen ist für Grundstücksveräußerungen zuständig, soweit es sich nicht um Forstliegenschaften handelt, für die der Landesbetrieb Hessen-Forst zuständig ist oder um Domänengrundstücke, die von der Hessischen Landgesellschaft verwaltet und veräußert werden.

    Versteigerungen der Finanzämter erfolgen zunehmend auf elektronischem Weg im virtuellen Auktionshaus "Zoll-Auktion".

    Im Übrigen finden Sie Ansprechpartnerinnen und -partner unter den nachfolgenden Internetadressen:

    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Aktuelles

    Die Liegenschaftsabteilung betreut die Grundstücke, die Gemeindehäuser und weitere Objekte der Gemeinde Hammersbach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
    Do. 15:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06185 180014

    Telefax: 06185 180044

    E-Mail: h.heinze@hammersbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 20.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Versteigerung Landeseigener Grundstücke, Baugrundstücke, Verkauf Landeseigener Grundstücke, Immobilien, landwirtschaftliche Grundstücke, Ackerland, HMdF, Grundstücke, Liegenschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English