Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
- StVO-Novelle(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Aktuelles
Das Ordnungsamt ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung innerhalb einer Gemeinde zuständig. Hier können Sie Verbrennungen pflanzlicher Abfälle oder Lagerfeuer anmelden, Straßensperrungen und das Aufstellen von Container genehmigen oder Parkausweise ausstellen lassen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6185 180050
Telefon: +49 6185 180010
Telefax: 06185 180067
E-Mail: c.marra@hammersbach.de
E-Mail: p.heinz@hammersbach.de
Kontaktperson
Herr Peter Heinz
Frau Chiara Marra
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Radar, Strafverfolgung, Verkehrsüberwachung, VÜ, Verkehrsstau, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrskontrolle, Straßenverkehrsgesetz