Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Aktuelles

    Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger.
    Neben dem Einwohnermeldeamt und dem Passamt ist hier auch das Ordnungsamt, das Standesamt und die Friedhosverwaltung angesiedelt.

    Hier werden alle Fragen des Einwohnermelde- und Passwesens beantwortet sowie Auskünfte zu standesamtlichen Angelegenheiten erteilt. Außerdem können sie im Bereich des Ordnungsamtes Verbennungen pflanzlicher Abfälle anmelden, Straßensperrungen genehmigen oder Parkausweise austellen lassen.

    Des Weiteren ist im Bürgerbüro der Gemeinde Hammersbach das Fundbüro zu finden, die Sacharbeiter vor Ort händigen außerdem Windelsäcke, Restmüllsäcke, Papiersäcke und Gelbe Säcke aus und sind bei anstehenden Wahlen für das Entgegennehmen der Briefwahl und die weitere Bearbeitung zuständig.

    Beschreibung

    .

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06185 18000

    Telefax: 06185 180067

    E-Mail: c.marra@hammersbach.de

    E-Mail: p.heinz@hammersbach.de

    E-Mail: v.kammler@hammersbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise für Hammersbach

    Verwaltungsgebühr 8.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Meldepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English