Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Aktuelles

    Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger.
    Neben dem Einwohnermeldeamt und dem Passamt ist hier auch das Ordnungsamt, das Standesamt und die Friedhosverwaltung angesiedelt.

    Hier werden alle Fragen des Einwohnermelde- und Passwesens beantwortet sowie Auskünfte zu standesamtlichen Angelegenheiten erteilt. Außerdem können sie im Bereich des Ordnungsamtes Verbennungen pflanzlicher Abfälle anmelden, Straßensperrungen genehmigen oder Parkausweise austellen lassen.

    Des Weiteren ist im Bürgerbüro der Gemeinde Hammersbach das Fundbüro zu finden, die Sacharbeiter vor Ort händigen außerdem Windelsäcke, Restmüllsäcke, Papiersäcke und Gelbe Säcke aus und sind bei anstehenden Wahlen für das Entgegennehmen der Briefwahl und die weitere Bearbeitung zuständig.

    Beschreibung

    .

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06185 18000

    Telefax: 06185 180067

    E-Mail: c.marra@hammersbach.de

    E-Mail: p.heinz@hammersbach.de

    E-Mail: v.kammler@hammersbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Reiseausweis, Ausweis, Reisepass, Vorläufiger Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de