Brandschutz

    Brandschutz

    Beschreibung

    Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen  den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.

    Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.

    Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).

    An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Aktuelles

    Das Hauptamt ist die Anlaufstelle, die für Fragen zur Ablauforganisation und der inneren Verwaltung zuständig ist. Das Hauptamt besitzt das Recht, bei der Erlassung von Satzungen und Verordnungen mitzuwirken.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
    Do. 15:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06185 180024

    E-Mail: s.schutt@hammersbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den  Stichworten "Feuerwehr" und  "Katastrophenschutz".
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freiwillige Feuerwehr, Brandschutz, Brandhilfe, Brandverhütungsschau, Feuerwehr, Feuerbeschau, Brandverhütung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English