Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
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Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 7.00 - 13.00 Uhr Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: verkehrsabteilung@mkk.de
Internet
Gemeinde Gründau - Gewerbeamt, Straßenverkehrsangelegenheiten u. Vermietung von Dorfgemeinschaftshäusern
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: Linie Linie MKK-66
- Haltestelle: Bahn
Linien:- Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 8203-0
Telefax: 06051 8203-40
E-Mail: ordnungsamt@gruendau.de
Kontaktperson
Herr Tobias Stephan (Sachbearbeiter)
Frau Andrea Aust (Sachbearbeiterin)
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fasching, Kerb, Genehmigung, Volksfest, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Fastnacht, Veranstaltung, Umzüge