Bildungsurlaub
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".
- Bildungsurlaub Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienst
Ansprechpartner
Gemeinde Gründau - Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 8203-13
Telefon: 06051 8203-14
Telefax: 06051 8203-30
E-Mail: personalamt@gruendau.de
Kontaktperson
Frau Doris Meininger (Sachbearbeiterin)
Frau Beate Gunzelmann (Sachbearbeiterin)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches BildungsurlaubsgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stichwörter
bezahlte Freistellung, Fortbildungsurlaub, Weiterbildungsurlaub, Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub, Berufsbildung, Weiterbildung, Freistellungsanspruch