Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Gemeinde Gründau - Bauanträge u. Bebauungspläne
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 8203-0
Telefax: 06051 8203-60
E-Mail: bauamt@gruendau.de
Kontaktperson
Herr Marc Peterskofsky (Sachbearbeiter)
Herr Philipp Vogler (Sachbearbeiter)
Herr Ingo Krieg (Sachbearbeiter)
Frau Michelle Ditzel (Sachbearbeiterin)
Herr Ralf Polcher (Sachbearbeiter)
Frau Denise Reinert (Sachbearbeiterin)
Herr Jörn Schmitz (Leiter Sachgebiet Gebäudemanagement)
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standortfrage, Bebauung, Bauland, Bauleitplanung, B-Plan, Bauberatung, Bauvorhaben, Planung, FNP, Standort, Planfeststellung, Bauleitplan, Straßen, vorbereitender Bauleitplan, Planfeststellungsverfahren, Stadtentwicklung, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, Bauen, Bauleitplanentwurf