Fliegende Bauten
Beschreibung
Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.
Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt.
Zuständigkeit
Die Ausführungsgenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich die antragstellende Person die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung hat. Ist die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden soll.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-14423
Telefax: 06051 85-14280
E-Mail: umweltamt@mkk.de
Internet
Gemeinde Gründau - Bauanträge u. Bebauungspläne
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 8203-61(Herr Roth)
Telefon: 06051 8203-71(Herr Vogler)
Telefax: 06051 8203-60
E-Mail: udo.roth@gruendau.de
E-Mail: philipp.vogler@gruendau.de
Kontaktperson
Herr Udo Roth (Sachbearbeiter)
Herr Philipp Vogler
Herr Harry Dietz
Frau Angelika Moser
Frau Jennifer Neubauer
Herr Ralf Polcher
Frau Denise Reinert
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Bauaufsicht/Genehmigungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-14265
Telefax: 06051 85-14260
E-Mail: bauaufsicht@mkk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 78 Hessische Bauordnung (HBO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer sog. Ausführungsgenehmigung, die von der Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Die Genehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen 1 und 5 Jahren und kann jeweils um den Zeitraum der Gültigkeit der Ausführungsgenehmigung verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Jedes Mal, wenn ein Fliegender Bau in Gebrauch genommen werden soll, ist das der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 3 Tage vor Inbetriebnahme anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 03.01.2023
Stichwörter
Gebrauchsabnahme, nicht ortsfeste Tribünen, Autoscooter, Zirkus, Bauamt, Fliegende Bauten, Bühnen und Bühnenüberdachungen für Konzerte, Temporäre Architektur, Karussells, Ausführungsgenehmigung, Schaubuden, Zelte, Luftschaukeln, Festzelte und Zirkuszelte, Riesenräder, Mobile Architektur, Zelt, Fahrgeschäfte, Achterbahnen, Belustigungsgeschäfte