Bodenrichtwerte Auszug
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Beschreibung
Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.
- Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über Internetportale oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Schriftliche Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
normal
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Immobilienwerte
Zuständigkeit
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Ansprechpartner
Gemeinde Gründau - Anschlüsse (Wasser/Kanal)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 8203-62
Telefax: 06051 8203-60
E-Mail: ralf.polcher@gruendau.de
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
Gemeinde Gründau - Bauanträge u. Bebauungspläne
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 8203-61(Herr Roth)
Telefon: 06051 8203-71(Herr Vogler)
Telefax: 06051 8203-60
E-Mail: udo.roth@gruendau.de
E-Mail: philipp.vogler@gruendau.de
Kontaktperson
Herr Udo Roth (Sachbearbeiter)
Herr Philipp Vogler
Herr Harry Dietz
Frau Angelika Moser
Frau Jennifer Neubauer
Herr Ralf Polcher
Frau Denise Reinert
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 535-7000
Telefax: +49 611 327605100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 196 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden angefertigt und übersandt.
- Sie können über Internetportale Ihrer Regionen selbständig standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) anfertigen und abrufen.
- Bei Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet können Sie über eine Orts- oder Adresssuche den gewünschten Bereich festlegen und die Bodenrichtwerte sofort einsehen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- Bei Erteilung von schriftlichen Auskünften oder Auszügen können Sie je nach Umfang Ihres Antrags grundsätzlich von einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen ausgehen.
- Bei der selbständigen Anfertigung standardisierter Auskünfte für Bauflächen sowie der Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet entfallen die Bearbeitungszeiten. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Kosten
- Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
- Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
- Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jeden Bodenrichtwert in Höhe von 20 EUR erhoben.
- Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Bodenrichtwert in Höhe von 20 EUR erhoben.
- Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 27.10.2020
Geändert am 09.03.2023
Stichwörter
Bodenrichtwertinformationssystem, Bodenrichtwerte, Bodenrichtwertkarte, Grünland, Bodenrichtwertzone, Ackerland, Baufläche, Grundsteuer, Grundstück, BORIS, Bodenpreis, Grundstücksmarkt, Bauflächen, Bodenrichtwert, Bauland