Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Großkrotzenburg - Fachbereich 2 Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 3
63538 Großkrotzenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter-/innen der Gemeindeverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag-Mittwoch u. Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Sollten Sie es einmal nicht schaffen, das Rathaus innerhalb der genannten Zeiten zu besuchen, können Sie jederzeit einen persönlichen Termin vereinbaren ! Anruf genügt !
Kontakt
Telefon: +49 6186 20090
E-Mail: bauamt@grosskrotzenburg.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegschaden, lockere Platten, Stolperfallen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden