Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Gelnhausen - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7

    63571 Gelnhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Ämter:
    Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
    Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
    Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 7:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 830-151

    Telefon: 06051 830-154

    Telefax: 06051 830153

    E-Mail: gewerbeamt@gelnhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandsache, Pfandhaus, Pfänder, Pfandleiher, Pfandvermittler, Kredit, Pfandleihe, Pfandsachen, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Pfandgläubiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English