Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Gelnhausen - Bau- und Stadtplanung (Bauamt, Ressort II)
Beschreibung
Das Ressort II, Bauamt, umfasst die Abteilungen
- Liegenschaften
- Stadtplanung
- Hoch-/Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 830-231
Telefax: 06051 830-225
E-Mail: bauamt@gelnhausen.de
Stadt Gelnhausen - Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 830-231
Telefax: 06051 830-225
E-Mail: tiefbau@gelnhausen.de
Internet
Stadt Gelnhausen - Hochbau
Beschreibung
Die Abteilung Hochbau umfasst folgende Fachbereiche:
- Hochbau
- Gemeinschaftseinrichtungen
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen
(2. OG - Zimmernummer 209)
Kontakt
Telefon: 06051 830-231
Telefax: 06051 830-225
E-Mail: hochbau@gelnhausen.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden