Hochwasservorhersage BereitstellungOnline erledigen

    Wassergefahr/Wasserwehr

    Beschreibung

    Wassergefahr bezeichnet die Gefährdung eines Gebiets durch Wasser, unabhängig davon, ob die Gefährdung von Gewässern oder künstlichen Wasseransammlungen ausgeht (Hochwasser, Eisgang) oder durch andere Ereignisse verursacht wird (z.B. Wolkenbruch, Bruch von Wasserspeichern).

    Werden zur Abwendung einer entstehenden Wassergefahr augenblickliche Vorkehrungen notwendig, sind die benachbarten Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, nach § 52 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) verpflichtet, die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn dies ohne erhebliche eigene Nachteile geschehen kann. Die hiernach verpflichtete Gemeinde hat von sich aus zu handeln, sobald sie die Wassergefahr erkennt - spätestens auf Hilferuf der bedrohten Gemeinde - und nicht erst auf Anordnung der Wasserbehörde. Ist ein Deich bei Hochwasser gefährdet, so haben die Bewohnerinnen und Bewohner der bedrohten und, falls erforderlich, der benachbarten Gemeinden durch persönliche Dienste oder andere Leistungen auf Anordnung der Wasserbehörde nach § 52 Abs. 2 HWG im Rahmen des Herkömmlichen die erforderliche Hilfe zu leisten.

    Soweit erforderlich, richten die Wasserbehörden an den oberirdischen Gewässern Hochwasserwarn- und -meldedienste ein, um die örtlich zuständigen Behörden rechtzeitig vor zu erwartendem Hochwasser zu warnen, § 53 Abs. 1 HWG. Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet werden, haben nach § 53 Abs. 2 HWG einen Wasserwehrdienst einzurichten, der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umsetzt.

    Bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr und im Fall eines Deichbruchs an Rhein- und Mainwinterdeichen ist die Wasserbehörde nach § 53 Abs. 4 HWG bis zur Feststellung des Katastrophenfalls nach § 43 HBKG befugt, Einsätze der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (§ 26 HBKG) anzuordnen. Die Kostenpflicht und der Kostenersatz bei einem Einsatz der Feuerwehren richten sich nach §§ 60 und 61 HBKG.

    Online-Dienst

    Hochwasserportal Hessen

    ID: L100001_385687582

    Beschreibung

    Hier finden Sie aktuelle Informationen der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sowie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zu Hochwasserereignissen sowie Hintergründe zu technischem Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge und Hochwasserflächenmanagement.

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    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Gelnhausen - Bau- und Stadtplanung (Bauamt, Ressort II)

    Beschreibung

    Das Ressort II, Bauamt, umfasst die Abteilungen

    • Liegenschaften
    • Stadtplanung
    • Hoch-/Tiefbau

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 7

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Ämter:
     Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
     Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
     oder nach Vereinbarung

    Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
     Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
     Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
     Freitag 7:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 830-231

    Telefax: 06051 830-225

    E-Mail: bauamt@gelnhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Aktuelles

    Das Regierungspräsidium Darmstadt ist das regionale Kompetenzzentrum der hessischen Landesverwaltung für den Regierungsbezirk Darmstadt, das heißt für die Region Rhein-Main/Südhessen. Es vollzieht Landes-, Bundes- und EU-Recht in der Region, sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung und ist Bindeglied zwischen der Landesregierung und der Region. Es versteht sich als moderne Dienstleistungsbehörde.

    Seit 1953 befindet sich der Hauptsitz im Kollegiengebäude am Luisenplatz in Darmstadts Mitte.

    Regional zuständige Außenstandorte gibt es in Frankfurt am Main und Wiesbaden. Auch das Dezernat Weinbau mit Weinbauschule in Eltville am Rhein, die Deichmeisterei in Biebesheim am Rhein und die Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth/Main-Kinzig-Kreis sind Teil des Regierungspräsidiums.

    Ein breites Aufgabenspektrum mit mehr als 5000 Aufgaben wird von rund 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedensten Fachrichtungen wahrgenommen. Hierzu zählen die Bereiche Rechts-, Verwaltungs-, Wirtschafts-, Umwelt-, Natur- und Ingenieurwissenschaften ebenso wie die Fachbereiche Humanmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Einige der Aufgaben werden für ganz Hessen erfüllt.

    Die Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen Kommunalwesen, Regionalplanung, Wirtschaft, Verkehr, Bauwesen, Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz, Ausländerrecht, Arbeitsschutz, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Forsten.

    Lernen Sie uns kennen - schauen Sie in unser lebendiges Organigramm.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 12-0

    E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    Bezirksregierung, RP

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Gelnhausen - Abwasserverband

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 24

    63571 Gelnhausen

    (2. OG)

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit Peter Fuchs:
    Montag bis Donnerstag 7 - 16 Uhr
    Freitag 7 - 13 Uhr

    Erreichbarkeit Gabi Demele-Schuldes:
    Montag bis Freitag 8.30 -12.30 Uhr
    Dienstag 14 - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 830-240

    Telefax: 06051 830-243

    E-Mail: p.fuchs@gelnhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Wasserwehr, Hochwasser, Wasserbehörde, Wassergefahr, Katastrophenschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de