Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Gelnhausen - Bau- und Stadtplanung (Bauamt, Ressort II)

    Beschreibung

    Das Ressort II, Bauamt, umfasst die Abteilungen

    • Liegenschaften
    • Stadtplanung
    • Hoch-/Tiefbau

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 7

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Ämter:
     Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
     Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
     oder nach Vereinbarung

    Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
     Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
     Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
     Freitag 7:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 830-231

    Telefax: 06051 830-225

    E-Mail: bauamt@gelnhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Gelnhausen - Stadtplanung

    Beschreibung

    Die Abteilung Stadtplanung umfasst die Fachbereiche

    • Stadtplanung
    • Naturschutz/Stadtwald
    • Projektkoordination Stadtleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7

    63571 Gelnhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Ämter:
    Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
    Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
    Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 7:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 830-231

    Telefax: 06051 830-225

    E-Mail: bauamt@gelnhausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English