Reisepass Meldung wegen VerlustOnline erledigen

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100001_376801175

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Gelnhausen - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 7

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Ämter: 
    Mo - Fr  08:30 - 12:30 Uhr
    Di         14:00 - 17:30 Uhr

    und nach Vereinbarung!

    Die Infothek ist besetzt:
    Mo, Mi, Do  07:30 - 16:30 Uhr
    Di               07:30 - 18:00 Uhr
    Fr               07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 830-156

    Telefon: 06051 830-158

    Telefon: 06051 830-159

    Telefax: 06051 830-153

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de