Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Gelnhausen - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 24

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr Termine außerhalb der regulären Zeiten nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06051 830-170

    Telefon: 06051 830-171

    Telefon: 06051 830-172

    Telefon: 06051 830-176

    Telefax: 06051 830-173

    E-Mail: standesamt@gelnhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leichenpass, Leichenverordnung, Sterbefall, Feuerbestattung, Bestattungsinstitut, Bestatter, Bestattung, tot, Leichenüberführung, Tod, Leiche, Leichenaufbewahrung, Beerdigung, Leichenausgrabung, Überführung, Leichenhalle, Totenschein, Leichenwagen, Beerdigungsinstitut, Leichenwesen, Leichnam, Feuerbestattungsgesetz, Seebestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English