Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Freigericht - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.
Kontakt
Telefon: 06055 916-410
Telefon: 06055 916-410
E-Mail: bauamt@freigericht.de
Kontaktperson
Herr Jürgen Jordan
Postanschrift
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon Festnetz: 06055 916-430
E-Mail: juergen.jordan@freigericht.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Freigericht: Straßenreinigung
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Freigericht
- Satzungen, Verordnungen & RichtlinienKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Schneeräumung, Reinigung, Glatteis, Schmutz, Straße kehren, Kehrmaschine, Stadtreinigung, Winterdienst, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schnee räumen