Sperrmüll Entsorgung

    Abfall: Sperrmüll

    Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. 

    Beschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Hinweise für Freigericht: Abfall: Sperrmüll

    Die Gemeinde Freigericht lässt in der Regel jeweils alle 14 Tage Sperrmüll abfahren. Zum Sperrmüll gehören sperrige Abfälle des Haushaltes, die wegen ihrer Größe einzeln nicht in die Restmülltonne passen.
    Hierzu zählen z. B.: unbehandeltes Holz (Bohlen, Holzstücke bis Kantenlänge 1,50 m), Möbel (Schränke - nach Möglichkeit zerkleinert, Stühle, Tische, Polstermöbel), Matratzen, Sprungrahmen aus Holz, Auslegware (Teppiche, Läufer, PVC-Böden).Nicht mitgenommen werden:
    In Kartonagen und Plastiksäcken verpackter Kleinmüll. Diese Abfälle passen in die Restmülltonne. Hierzu zählen insbesondere: kleine Holz- und Teppichreste, Tapeten, Spielzeug und Geschirr.Die Sperrmüllsammlung ist kostenpflichtig und muss spätestens 2 Tage vor dem Sammeltermin im Rathaus - Bürgerbüro, persönlich - angemeldet werden. Je Abfuhr und Grundstück werden maximal 3 m³ an Sperrmüll (entspricht 4 Pressvorgängen im Müllfahrzeug) entsorgt. Außerdem besteht die Möglichkeit, Sperrmüll bei der Restmülldeponie in Gelnhausen-Hailer (Abfallwirtschaftszentrum des MKK) gegen Gebühr anzuliefern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Freigericht - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 13

    Postfach

    63579 Freigericht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.

    Kontakt

    Telefon: 06055 916-412

    E-Mail: abfallwirtschaft@freigericht.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Freigericht - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 13

    63579 Freigericht

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.

    Kontakt

    Telefon: 06055 916-410

    Telefon: 06055 916-410

    E-Mail: bauamt@freigericht.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Freigericht: Abfall: Sperrmüll

    Abfallsatzung der Gemeinde Freigericht

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Stichwörter

    Mistbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Unratbeseitigung, Altmüll, HMUKLV, Hausratbeseitigung, Schrottbeseitigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de