Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtungen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Jugendamt - Zentralstelle für Kinderbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    (Info: Bürger aus Nidderau können ihren Antrag im Rathaus abgeben!)

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-11430

    Telefax: 06051 85-11388

    E-Mail: kinderbetreuung@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Freigericht - Verwaltung der Kinderbetreuungseinrichtungen

    Adresse

    Postanschrift

    Willy-Brandt-Straße 1 - 3

    Postfach

    63579 Freigericht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.

    Kontaktperson

    • Frau Sandra Hein
      Postanschrift

      Willy-Brandt-Straße 1-3

      63579 Freigericht

      Telefon Festnetz: 06055 916-333

      E-Mail: sandra.hein@freigericht.de

    • Frau Nicole Schloth
      Postanschrift

      Willy-Brandt-Straße 1 - 3

      63579 Freigericht

      Telefon Festnetz: 06055 916-345

      E-Mail: nicole.schloth@freigericht.de

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

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    Sprache: de-DE

    Gemeinde Freigericht - Kindertagesstätte "Zwergenland" mit Waldgruppen "Waldzwerge"

    Adresse

    Postanschrift

    Am Sportfeld 16a

    Postfach

    63579 Freigericht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:00 - 17:00 Uhr

    Waldgruppen "Waldzwerge": 07:45 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06055 4046

    E-Mail: kita.zwergenland@freigericht.de

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Sprachversion

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    Gemeinde Freigericht - Kindertagesstätte "Am Nußbaum"

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 13

    Postfach

    63579 Freigericht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06055 916-630

    E-Mail: kita.am-nussbaum@freigericht.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

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    Gemeinde Freigericht - Kindertagesstätte "Schatzkiste"

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Ring 33

    Postfach

    63579 Freigericht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06055 916-610

    E-Mail: kita.schatzkiste@freigericht.de

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

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    Gemeinde Freigericht - Krippe "Himmelszelt"

    Adresse

    Postanschrift

    Willy-Brandt-Straße 1 - 3

    Postfach

    63579 Freigericht

    Kontakt

    Telefon: 06055 916-640

    E-Mail: krippe.himmelszelt@freigericht.de

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

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    Gemeinde Freigericht - Kindertagesstätte "NaturKita Querbeet"

    Beschreibung

    Hinweis: Die Kita befindet sich derzeit noch im Bau.

    Adresse

    Postanschrift

    Azuritweg 2

    Postfach

    63579 Freigericht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0170 7949306

    E-Mail: kita.querbeet@freigericht.de

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Freigericht: Kindertageseinrichtungen

    Satzungen der Gemeinde Freigericht

    • Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Freigericht (Benutzungssatzung)
    • Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Freigericht
    • Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Freigericht

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hort, Kindertagesstätten, Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Kindergarten, Kinderhort, Kita

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English