Kommunale Förderung für Vereine Auszahlung

    Vereinsförderung auszahlen

    Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Freigericht - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 13

    63579 Freigericht

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@freigericht.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.

    Voraussetzungen

    In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.

    Verfahrensablauf

    Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Verein, Zuwendungen, Gemeinschaft, Beihilfe, Gemeinde, Auszahlung, Förderung, Kommune, Unterstützung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de