Problemstoffe Entsorgung

    Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

    Hinweise für Freigericht: Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    In Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis werden in den einzelnen Freigerichter Ortsteilen "Sonderabfall-Kleinmengensammlungen am Sondermüllfahrzeug durchgeführt. Farben, Lacke, Lösungs- und Reinigungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen und Altöle gehören auf keinen Fall in die Restmülltonne.
    Ausnahme: Eingetrocknete Altlacke und Farbenreste sind kein Sondermüll. Sie sind mit dem Restmüll zu entsorgen.

     Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Deponiestraße 4-6

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1340

    63553 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Deponiestraße 4 - 6

    63571 Gelnhausen

    (Info: Annahme von Abfallanlieferungen)

    Öffnungszeiten

    Montag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Samstag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 88-980

    Telefax: 06051 88-98219

    E-Mail: info@abfallwirtschaft-mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Freigericht - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 13

    Postfach

    63579 Freigericht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.

    Kontakt

    Telefon: 06055 916-412

    E-Mail: abfallwirtschaft@freigericht.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Freigericht - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 13

    63579 Freigericht

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.

    Kontakt

    Telefon: 06055 916-410

    Telefon: 06055 916-410

    E-Mail: bauamt@freigericht.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllabfuhr, gefährlicher Abfall, Schadstoffmobil, Problemabfall, Schadstoffe, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English