Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flörsbachtal

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 14

    63639 Flörsbachtal

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06057 9001-0

    Telefax: 06057 9001-16

    E-Mail: info@floersbachtal.net

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Im Rathaus ist eine Postagentur integriert

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de