Bildungsurlaub
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".
- Bildungsurlaub Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Ansprechpartner
Gemeinde Birstein - FB 10 - Haupt- und Personalverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Telefon: 06054 808-11
Telefax: 06054 808-50
E-Mail: hauptamt@birstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches BildungsurlaubsgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stichwörter
Bildungsfreistellung, Berufsbildung, Bildungsurlaub, Weiterbildungsurlaub, Weiterbildung, Fortbildungsurlaub, Freistellungsanspruch, bezahlte Freistellung