Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte BestattungsunternehmenOnline erledigen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienst

    Voranzeige Sterbefall

    ID: L100001_377580371

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Birstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Lomb-Straße 1

    63633 Birstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06054 808-0

    Telefax: 06054 808-50

    E-Mail: info@birstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Birstein - FB 30 - Ordnungs- und Einwohnermeldeamt, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Lomb-Straße 1

    63633 Birstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06054 808-21

    Telefax: 06054 808-50

    E-Mail: ordnungsamt@birstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Trauerfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English