Bildungsurlaub Gewährung

    Bildungsurlaub

    Beschreibung

    Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

    Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
    Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist

    Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".

    Ansprechpartner

    Gemeinde Birstein - FB 10 - Haupt- und Personalverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Lomb-Straße 1

    63633 Birstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06054 808-11

    Telefax: 06054 808-50

    E-Mail: hauptamt@birstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub, bezahlte Freistellung, Fortbildungsurlaub, Weiterbildung, Freistellungsanspruch, Berufsbildung, Weiterbildungsurlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English