Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Gemeinde Biebergemünd - Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Postfach 9
63595 Biebergemünd
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06050 9717-21
Telefax: 06050 9717-30
Kontaktperson
Herr Helmut Schmitt (Bauamtsleiter)
Telefon Festnetz: 06050 9717-21
E-Mail: schmitt@biebergemuend.de
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplan, Bebauungsplan, Bebauung, Baugesetzbuch, Planfeststellung, vorbereitender Bauleitplan, Bauleitplanentwurf, Straßen, Bauen, Bauberatung, Bauleitplanung, FNP, Standortfrage, Planung, Bauvorhaben, Bauland, Planfeststellungsverfahren, Standort, Stadtentwicklung, B-Plan