Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Beschreibung

    Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

    50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
    90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

    Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.

    Weitere Informationen unter folgendem Link:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.

    Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.

    Ansprechpartner

    Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 1

    65183 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 521
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
      Linien:
      • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

    Telefax: +49 611 32-113708

    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HSTK

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    63628 Bad Soden-Salmünster

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag                                               08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag                                             08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch                                             08:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag                                         08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
    Freitag                                                08:30 - 13:00 Uhr
    Samstag                                             08:30 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

    Kontakt

    Telefax: 06056 733-59

    E-Mail: servicecenter@badsoden-salmuenster.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an.

    Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.

    Fristen

    Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 17.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lange Verheiratet, Feiern, Gnadenhochzeit, Jubiläum, Altersjubiläum, Diamantene Hochzeit, Goldene Hochzeit, HStK, Gedenktag, Hohe Geburtstage, Eiserne Hochzeit, Fest, Jahrestag, Kronjuwelenhochzeit, Ehejubiläum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de