Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen BewilligungOnline erledigen

    Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)

    Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
     Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen

    Online-Dienst

    Online Antrag Bildung und Teilhabe

    ID: L100001_395876858

    Beschreibung

    Sie möchten für Ihre Kinder Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen und erhalten keine Leistungen vom Kommunalen Center für Arbeit (SGB II)?

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind nach Wohnort bei Berechtigung aufgrund

    • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II in der Regel das örtliche Jobcenter;
    • Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis;
    • Sozialhilfe nach SGB XII die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis als Sozialhilfeträger;
    • Asylbewerberleistungen nach AsylbLG die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis.

    Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Förderung und Teilhabe - Abteilung Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Mittwoch keine Sprechzeiten
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-0

    Telefax: 06051 85-48155

    E-Mail: Bildung-und-Teilhabe@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Kommunales Center für Arbeit (KCA) Jobcenter - Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises - Zentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 2

    63571 Gelnhausen

    Kontakt

    E-Mail: Info@kca-mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Kommunales Center für Arbeit (KCA) Jobcenter - Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises - Region Maintal

    Adresse

    Hausanschrift

    Moosburger Weg 2

    63477 Maintal

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 292-45030

    Telefon: 06181 292-40001(Bildung und Teilhabe)

    Telefax: 06181 292-45020

    E-Mail: maintal@kca-mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Kommunales Center für Arbeit (KCA) Jobcenter - Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises - Region Schlüchtern

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 5

    36381 Schlüchtern

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06661 970-49802(Infotelefon)

    Telefon: 06661 970-40004(Bildung und Teilhabe)

    Telefax: 06661 970-49803

    E-Mail: schluechtern@kca-mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Kommunales Center für Arbeit (KCA) Jobcenter - Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises - Region Gelnhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Wartturm 1

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 9741-47150(Infotelefon)

    Telefon: 06051 9741-40003(Bildung und Teilhabe)

    Telefax: 06051 9741-47020

    E-Mail: gelnhausen@kca-mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Kommunales Center für Arbeit (KCA) Jobcenter - Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises - Region Hanau

    Adresse

    Hausanschrift

    Eugen-Kaiser-Str. 7

    63450 Hanau

    (Info: Bürger aus Nidderau können ihren Antrag im Rathaus abgeben.)

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 292-44445(Info-Telefon)

    Telefon: 06181 292-40002(Bildung und Teilhabe)

    Telefax: 06181 292-46726

    E-Mail: hanau@kca-mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Schulwesen, Bau-, u. Liegenschaftsverwaltung - Facility Management

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 16 - 18

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-14930

    Telefax: 06051 85-14943

    E-Mail: Matthias.Eckhardt@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Kommunales Center für Arbeit (KCA) - Zentrale Organisationseinheit Ukraine

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Weiher 8

    63505 Langenselbold

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
    Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 9741-47299

    E-Mail: kca.ukraine@kca-mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Bad Orb

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2

    63619 Bad Orb

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06052 86-0

    Telefax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb

    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71

    BIC: HELADEF1GEL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
      • Nachweis der Bedürftigkeitdurch Bescheid über Kinderzuschlag
      • Wohngeld
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Anspruchberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Sofern Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.  

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 26.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Stichwörter

    Mittagsverpflegung, Bildungsleistung, Musikunterricht, Fahrkosten, ALG 2, ALG II, arbeitslos, Arbeitslosengeld, Teilhabe, Ausflüge, Schulbedarf, Schulausstattung, Teilhabepaket, Wohngeldempfänger, Nachhilfe, Vereinsbeitrag, Bildungsförderung, Hort, Wohngeld, Bildungspaket, Jobcenter, Arbeitslosengeld II, Bildung, Sportverein, Schülermonatskarte, Musikschule, Hartz IV, Klassenfahrt, Kinderzuschlag, Familienkasse, Sozialgeld, Mittagessen, Lernförderung, Schulausflug, Kindergeld, Sozialhilfe, hartz 4, Fahrtkosten, Mahlzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English